Hypothekenversicherung (MI)

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Die Hypothekenversicherung (MI) schützt Darlehensgeber und Investoren vor Ausfällen infolge eintretender Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers, soweit die Erlöse aus dem Verkauf des Objekts oder aus der Zwangsversteigerung den Ausfall nicht vollständig abdecken und erleichtern zudem den früheren Zugang zu Wohneigentum für Darlehensnehmer. Durch den Einsatz der Hypothekenversicherung können Darlehensgeber Produkte entwickeln, die nur einen geringen Eigenkapitaleinsatz auf Darlehensnehmerseite erfordern.

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